DFB – STOPP – KONZEPT
Gültig ab 01.07.2024
Das DFB-STOPP-KONZEPT ist ein durch das IFAB zur Pilotierung herausgegebenes
Konzept. Grundlage hierfür war das STOPP-KONZEPT des Württembergischen Fußballverbandes
an dem das IFAB Änderungen vorgenommen hat und es nun zusammen mit
dem DFB zur Pilotierung ausgeschrieben hat. Der DFB ist hierbei Initiator und Teilnehmer
zugleich.
Umsetzung
Es ist eine einheitliche, deutschlandweite Umsetzung geplant. Sie erstreckt sich auf alle
Spielklassen des jeweiligen Landesverbands.
Ziel
- Reduzierung von Gewaltvorfällen und Spielabbrüchen
- Unterbrechung von Eskalationsphasen
- Beruhigung aller Teilnehmer
Einsatzgebiet
a. Bei sich anbahnenden Eskalationen
b. Bei Unsportlichkeiten und Tätlichkeiten die zur Eskalation führen können
c. Bei Rudelbildung
d. Bei massiven verbalen Anfeindungen von außen
e. Bei heftigen Auseinandersetzungen, die die Sicherheit der der Akteure gefährden
Ablauf
Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel. Der Schiedsrichter gibt ein Zeichen, in dem Fall
ein Kreuzen der Arme über den Kopf, und zeigt dann mit beiden Armen waagrecht jeweils
in die zwei Strafräume. Wird das STOPP-KONZEPT wegen äußerer Einflüsse angewandt,
wenn z. B. von Zuschauern Ausschreitungen ausgehen, dann schickt der Schiedsrichter
die Teams nicht in ihre jeweiligen Strafräume; hierzu entfällt das Zeigen auf die Strafräume.
Dies ist nur der Fall, wenn es um eine Eskalation unter den am Spiel Beteiligten
handelt.
Nachdem beide Mannschaften in ihren Strafräumen sind, bittet der Schiedsrichter die
Spielführer beider Teams, bei Jugend-Mannschaften die Trainer zu ihm in den Mittelkreis
zu kommen. Alle anderen Teamoffiziellen und Auswechselspieler bleiben in der jeweiligen
Technischen Zone oder an der Bank. Bei Verstoß erfolgt eine Verwarnung.
Länge der Unterbrechung
Diese bestimmt der Schiedsrichter je nach den Erfordernissen.
Weitere Rahmenbedingungen
Maximal zwei Beruhigungspausen je Spiel sind möglich. Bei jeder weiteren erforderlichen
Unterbrechung wird das Spiel abgebrochen. Eine Meldung der Beruhigungspausen muss
immer verfasst werden.
Ausgenommen davon sind Vorgänge, die einen sofortigen Spielabbruch nach sich ziehen.
Diese Fälle bleiben hiervon unberührt.
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