Bericht Saarbrücker Zeitung 29.10.2020
Berlin Das Ziel ist klar: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne zu große Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder.
Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten.
KONTAKTE: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.
GASTRONOMIE: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
FREIZEIT: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
SPORT: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
SCHULEN und KINDERGÄRTEN: Schulen und Kindergärten bleiben offen.
GROSS- und EINZELHANDEL: Im November sollen die Geschäfte offen bleiben. Es soll sich aber nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten dürfen. In der Beschlussvorlage des Bundes war ursprünglich von 25 Quadratmetern die Rede gewesen.
HOMEOFFICE: Bund und Länder fordern die Unternehmen angesichts hoher Corona-Infektionszahlen eindringlich auf, Heimarbeit zu ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist.
TOURISMUS: Bund und Länder wollen wegen der weiter steigenden Corona-Infektionszahlen touristische Übernachtungsangebote im Inland im November verbieten. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden
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