Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte der Trainings- und Spielbetrieb wieder möglich sein folgende Information:
Um einer Überlastung der Spieler entgegen zu wirken und das Verletzungsrisiko zu minimieren,hat der Verbandsspielausschuss in der ViKo vom 7.12.2020 einstimmig beschlossendem Vorstand (VV) des SFV eine Änderung des §57 – Spieleraustausch zu empfehlen.
Der Vorstand (VV) hat diesbezüglich in seiner letzten Sitzung am 8.01.2021 ausführlich darüber beraten:
Die Beschlüsse des letzten Verbandstages (19. September 2020) können jedoch laut §30 (3) der SFV Satzung nicht geändert werden.
Der VV möchte aber in Abstimmung mit dem VspA eine Abfrage bei den Vereinen zu dieser Problematik durchführen.
Sollte der überwiegende Teil der Vereine sich für eine Anpassung des §57 aussprechen wird man weitere Möglichkeiten heranziehen.
Wir bitten daher alle Vereine an der Umfrage bis 31. Januar teilzunehmen.
anbei erhalten Sie die Anlage zur Umfrage!
Mit Fortsetzung der Saison 2020 /2021 nach der Unterbrechung wegen
Corona könnte bis zum Abschluss der Saison folgende Regelung gelten:
(1) Während der regulären Spielzeit eines Spiels, dürfen bis zu fünf Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig
gemacht werden.
1.1 Ein darüber hinaus gehender zusätzlicher Spielerwechsel bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.
1.2 Jeder Mannschaft stehen für den Spielerwechsel während eines Spiels insgesamt dreiGelegenheiten sowie die Halbzeitpause zur Verfügung.
Kommt es zu einer Verlängerung, erhalten beide Mannschaften eine zusätzliche vierteGelegenheit für den Wechsel von Spielern; daneben besteht auch in der Unterbrechungzwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung sowie in der Halbzeitpause der Verlängerung
Gelegenheit zum Austausch von Spielern.
(2) In Meisterschaftsspielen unterer, nicht aufstiegsberechtigter Mannschaften der Herrenund Frauen können beliebig viele Spieler mehrmals ausgetauscht werden.
(3) In Pflichtspielen (Meisterschafts- und Pokalspiele) von Frauenmannschaften könnenbis zu vier Spielerinnen mehrmals ausgetauscht werden.
(4) Alle für den Austausch vorgesehenen Spieler sind auf dem Spielbericht aufzuführen.
(5) Bei Freundschaftsspielen sind Ausnahmen von Absatz 1 zulässig.
(6) Wird der Spielführer ausgetauscht, so ist dem Schiedsrichter ein anderer Spielführer zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Saarländischer Fußballverband e.V.
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