Fragenkatalog Clubheim-Online Stand 19.04.2020

  1. Wird es von dem Videotalk ein Protokoll geben? Ja, das Protokoll wird allen Vereinen zugesandt, inkl. der gestellten Fragen
  2. Ist schon absehbar, ob es eine Entschädigung aus den Meldungen an den LSVS gibt? Noch nicht. Die Meldefrist läuft noch bis 03.05. – Der Druck auf Land zur Unterstützung steigt aber, da bereits andere Bundesländer Fonds umgesetzt haben.
  3. Sind Geisterspiele im Amateurbereich denkbar? Bei dieser Frage werden die Vereine vorab gehört.
  4. Sind Tests bei Spieler denkbar? Nein. Es ist unrealistisch, Tests für den Amateurbereich anzudenken.
  5. Was passiert mit den Wechselmodalitäten? Es wurden bereits Öffnungsklauseln vom DFB erstellt, um die Wechselfristen anzupassen. Ziel ist es, bestenfalls bundesweit einheitliche Wechselfenster zu haben. Der SFV wird die Änderungen seiner Spielordnung demnächst auf seiner Homepage veröffentlichen.
  6. Was passiert, sofern die Saison abgebrochen wird? Ein Abbruch setzt einen außerordentlichen Verbandstag voraus, da es in der aktuellen Satzung und Ordnung des SFV keine Rechtsgrundlage für einen Abbruch gibt. Beim a.o. Verbandstag haben die Vereinen dann auch über die Folgen (Aufsteiger-Absteiger) zu entscheiden.
  7. Wann wird entschieden, wie es weitergeht? Es kann mit Stand vom 17.04. noch kein Termin genannt werden, wann und wie es weitergeht. Der SFV beachtet hier die behördlichen Verfügungen und stimmt sich mit dem DFB, Regionalverband und der Regionalliga ab.
  8. Welche Szenarien gibt es? Im SFV werden die Szenarien ‚Abbruch‘, ‚Annullieren‘ und ‚Fortsetzen der Saison‘ diskutiert. Der SFV-Vorstand ist für eine Fortsetzung der Saison.
  9. Was passiert mit Vertragsspielerverträgen? Vertragsspielerverträge können von den Vereinen auf ruhend gestellt oder in beiderseitigem Einverständnis gekündigt werden, ohne dass dadurch die Spielberechtigung für den Verein beeinträchtigt ist oder Entschädigungszahlungen zu zahlen sind. ACHTUNG: Im Arbeitsrecht sind evtl. andere Richtlinien zu beachten.
  10. Steigen die VBG-Beiträge? Ja, die VBG hat eine Erhöhung der VBG-Beiträge beschlossen. Der DFB ist hier mit der VBG und mit dem zuständiger Bundesbehörde in Gesprächen, die Beiträge für die Vereine zu stunden.
  11. Wie sieht die Haftung der Vereine für die bestehenden Amateurverträge (Vertragsspielerverträge) aus, wenn die Saison ausgesetzt wird? Grundsätzlich ist der Verein als Arbeitgeber in der Pflicht, seine Leistung zu erfüllen. Die Vereine können aber die Verträge ruhend stellen bzw. im Einverständnis mit dem Spieler kündigen (s. Frage 9).
  12. Ist vorgesehen, dass alle Landesverbände des DFB die gleiche Lösung umsetzen? Dies ist angedacht, wird aber sehr schwierig sein, umzusetzen, da wir auch die überregionalen Ligen bis hin zur 3. Liga berücksichtigen müssen, inkl. der Auf- und Abstiegsszenarien. Ebenso kann es zu Unterschieden zwischen dem Aktiven- und dem Jugendbereich kommen.
  13. Warum klappt das beim Saarländischen Handballverband? (Haftung ist wohl gemeint) Inwieweit der Handballverband Saar hierfür eine rechtssichere Regelung in deren Satzung und Ordnungen vorsieht, entzieht sich unserer Kenntnis. Der SFV stimmt sich mit dem DFB für eine möglichst einheitliche Lösung ab und der SFV-Vorstand muss zunächst einen a.o. Verbandstag für einen möglichen Abbruch organisieren, da es keine Rechtsgrundlage gibt. ANMERKUNG: in nationalen Ligen, die bereits im Amateurbereich die Saison abgebrochen haben, formiert sich Widerstand und es werden Ersatzansprüche gegen den Verband gestellt. Dies gilt es im SFV zu vermeiden.
  14. Altersklassenwechsel der Jugend bei Szenario 2? Die Jugendspieler verbleiben in der Altersklasse und spielen in der Jugendmannschaft weiter.
  15. Wie und wann könnte bei einer Aussetzung der Saison die dann folgende Saison aussehen? Dies hängt von den behördlichen Verfügungen ab. Wir planen aber momentan mit einer Fortsetzung der Saison ab Mitte August bzw. 01. September. So können wir zumindest eine Spielzeit sportlich beenden. Es kann durchaus sein, dass die neue Spielzeit ebenfalls stark beeinträchtigt wird.
  16. Aussetzen der Saison würde bedeuten, Verträge, Spielergehälter würden weiterlaufen. Dazu schätzen wir den finanziellen Verlust noch höher ein, als dies bisher der Fall ist. Siehe Frage 9 und 11. Wir können alle Vereine nur ermutigen, die Meldung übe den LSVS zu möglichen finanziellen Schäden auszufüllen.
  17. Möglichkeit 2 (Aussetzung) wenn Spieler weiterhin berechtigt sind bis Saison Ende Bei einer Fortsetzung der Saison zu einem späteren Zeitpunkt, sind die Spieler des aktuellen Kaders grundsätzlich auch weiterhin bis zum Ende der Spielzeit für den Verein spielberechtigt.
  18. Wie ist denn die Planung für Mannschaften, die in überregionalen Organisationen unterstehen, sprich Oberliga und Regionalliga?
    Der SFV stimmt sich hier mit dem Regionalverband Südwest und der Regionalliga ab. Momentan planen alle Verbände eine Fortsetzung der Saison. 19. Wie geht es mit einer neuen Saison (20/21) weiter, wenn die Saison jetzt ausgesetzt wird, im Herbst weitergeführt wird und dann wohl im Winter beendet wird? Hierfür haben wir zwar schon Szenarien entwickelt, entscheidend wird zunächst sein, ob wir die aktuelle Spielzeit sportlich beenden können. Die behördlichen Verfügungen sind maßgebend.
  19. Aber wie sieht es mit den neuen Spielern zur neuen Saison aus? Sind diese dann schon spielberechtigt? Hier gilt das Gleiche wie bei den auslaufenden Vertragsspielerverträgen. Die Spielberechtigung der Spieler verbleibt so lange beim aktuellen (und nicht beim neuen) Verein, bis die Spielzeit beendet ist, auch über den 30.06. hinaus.
  20. Wie sieht‘s aus mit dem Saarlandpokal-Wettbewerb? Fällt das unter „Großveranstaltungen“? Die Definition „Großveranstaltung“ ist noch nicht geklärt. Wir gehen davon aus, dass zumindest das Sparkassen-Pokal-Finale zu den Großveranstaltungen zählen wird.
  21. Über welche Risiken sprechen wir denn? Haftungsrisiken bestehen in finanzieller Hinsicht. Vereine können den Verband auf Schadenersatz aus entgangenen Einnahmen verklagen. Diese Schadenhöhe hat der klagende Verein gegenüber dem zu Beklagten zu beziffern. Zudem kann gegenüber dem Verband Klage eingereicht werden hinsichtlich Aufstieg in die nächsthöhere Liga oder Verbleib in einer Liga.
  22. Wer entscheidet, ob Fußballspiele unter Großveranstaltungen fallen? Das Innenministerium? Es ist zunächst die Definition ‚Großveranstaltung‘ zu klären. Die Größen werden im Rahmen der Pandemie noch festgelegt. Wir erwarten, dass das Saarland in den nächsten Tagen einen Orientierungsrahmen erstellen wird.
  23. Szenario1 (Abbruch): ist die Haftungsentlastung des SFV nicht ohne Verbandstag möglich? Z.B. durch schriftliche Zustimmung der Vereine? Nein. Es muss zwingend ein Verbandstag einberufen werden, inkl. der Einladungsfristen von 4 Wochen. Zudem gilt es dann genau zu prüfen, welche technischen Voraussetzungen zu erfüllen sind für einen Verbandstag online. Weiterhin ist zu prüfen, wie viele Stimmen die Vereine besitzen (nur eine pro Verein oder, wie bei analogen Verbandstagen, bis zu 5 Stimmen).
  24. Es gab Gerüchte über eine neue Klassifizierung – zwischen Verbands und Saarlandliga – wie verhält sich das mit den Unterklassigen Ligen? Die Spielklassenreform sollte am Verbandstag, der für den 27.03. vorgesehen war, vorgestellt werden. Die Vereine hätten hier entscheiden können, wie die Spielklassen im Herrenbereich zukünftig aussehen soll. Diese Entscheidung wird nun vertagt. Allen Vereinen wurde diese Reform auf den Arbeitstagungen
    vorgestellt und ist auch auf dem Youtube-Kanal des SFV zum Nachschauen eingestellt.
  25. Wie stellt man sich die Fortsetzung vor? gibt es eine Zeit damit Spieler wieder ihre Fitness erlangen können? Nicht alle Spieler trainieren weiterhin! Der SFV wird den Vereinen 14 Tage Vorlaufzeit geben, bevor die ersten Spiele stattfinden.
  26. Angenommen, die Saison könnte noch in diesem Jahr beendet werden: Wie schaut die Saison im nächsten Jahr dann aus? Dies ist abhängig von dem Zeitpunkt der Beendigung der laufenden Spielzeit. Denbkar ist sowohl eine verkürzte Saison 2020/21, eine Spielzeit 2021 (Kalenderjahr) oder sogar ein Ausfall der Spielzeit 2020/21.
  27. Soll eine einheitliche Lösung für den Jugend- und Aktivenbereich gelten? Das wird momentan angedacht und es wird auch in diese Richtung geplant.
  28. Gibt es eine Möglichkeit nach dem 03.05.2020 in kleinen Gruppen zu trainieren? Dies ist abhängig von den behördlichen Verfügungen. Mit Stand vom 18.04. dürfen in einigen Bundesländern wieder einige Sportanlagen geöffnet werden (z.B. Tennis). Im Saarland gibt es solche Öffnungen mit Stand vom 19.04.2020 noch nicht.
  29. Könnte man die laufende Saison für nichtig erklären? Und sie irgendwann von vorne beginnen zu lassen? Eine Annullierung ist eine Möglichkeit. Wir werden von den Vereinen mittels Umfrage am 20.04. ein Meinungsbild einholen. Aber auch hier gilt es, Haftungsfragen vorab zu definieren und zu klären.
  30. Würden im Falle einer Wiederaufnahme der Saison die Relegationsspiele im Anschluss an die Saison stattfinden? Die Frage nach Relegationsspielen wird sich stellen, wenn die Frage beantwortet werden kann, ob es hierfür genügend Zeit gibt.
  31. Wie läuft das denn dann mit einer gekündigten Spielgemeinschaft? Spielgemeinschaften laufen bis zum Ende der Saison 2019/2020 weiter und neue Spielgemeinschaften starten mit Beginn der neuen Spielzeit.
  32. Ist ein weiteres Szenario mit Play-off-Spielen auf Grundlage der jetzigen Tabelle denkbar? Siehe Frage 31. Die Überlegung, nur Play-Off-Spiele zur Ausspielung der Meister/Absteiger auszutragen, ist bei uns nachgelagert.
  33. Geht der SFV davon aus, dass bis 31.8. nicht mehr gespielt wird? Entscheidend sind die behördlichen Verfügungen. Der SFV kann hier keine verbindliche Einschätzung vornehmen.
  34. Wie sieht es mit dem Trainingsbetrieb aus?
    Siehe Frage 34. Auch wenn im Profibereich in Kleingruppen bereits wieder trainiert wird, so sind mit Stand vom 19.04. die Sportanlagen weiterhin gesperrt und daher kein Trainingsbetrieb möglich.
  35. Würde es im Falle eines Saisonabbruchs auf keinen Fall Aufsteiger/Absteiger geben? Bei Abbruch der Saison ist über den außerordentlichen Verbandstag auch die Frage nach Auf- und Abstieg zu entscheiden.
  36. Gäbe es die Möglichkeit die Saison abzubrechen und die abgeschlossene Hinrundentabelle als Wertung zu nehmen? Nur über einen ao Verbandstag möglich, siehe Frage 36.
  37. Was ist wenn die Vereine altersbedingt Spieler verlieren und nicht neue verpflichten können? Wäre ja auch eine Verzerrung. Im Jugendbereich verbleiben die Spieler in ihren Altersklassen bis zum Ende der Spielzeit. Im Aktivenbereich kann dies nur durch die persönliche Entscheidung des jeweiligen Spielers passieren.
  38. Was ist mit Meister und Absteiger bei einem Saisonabbruch? Siehe Frage 36.
  39. Wie können die Vereine schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten, denn Kosten fallen trotzdem an. Bitte nutzen Sie das Meldesystem des LSVS. Eine schnelle Hilfe ist nicht möglich, da zunächst bis 03.05.2020 eine Meldefrist läuft und die Landesregierung aufgrund der Meldungen zunächst entscheiden muss, ob und in welcher Höhe Hilfen an die Vereine gezahlt werden. Der SFV hat zumindest auf seiner Homepage alle wichtigen Informationen für Vereine aufgelistet. Eine finanzielle Unterstützung der Vereine von Seiten DFB bzw. SFV ist nicht möglich (kein Satzungszweck und damit Gefahr der Untreue).
  40. Gibt es ein Zeitfenster in dem eine Entscheidung getroffen werden soll? Wir können zum aktuellen Zeitpunkt leider kein Zeitfenster ermitteln.
  41. Ist eine Abstimmung über einen Abbruch nicht über das elektronische Postfach möglich? Dies wird geprüft, sobald notwendig.
  42. Kann anstatt eines Verbandstages nicht eine schriftliche Abstimmung über einen evtl. Abbruch entscheiden? Siehe Frage 24.
  43. Warum ist ein Abbruch in anderen Sportarten (z.B. Handball) möglich? Siehe Frage 13.
  44. Muss ein Aussetzen der Saison auch von einem Verbandstagsbeschluss beschlossen werden? Durch die Öffnung der Spielzeit in den Satzung und Ordnungen ist ein Verschieben der Spiele möglich.
  45. Darf ab dem 4. Mai wieder in kleinen Gruppen trainiert werden? Entscheidend sind die behördlichen Verfügungen.
  46. NRW, Hessen und andere Länder haben einen Schutzschirm für Vereine im zweistelligen Millionenbereich zur Verfügung gestellt oder sind dabei, ihn zu entwickeln. Was tut der SFV/LSVS um Druck auf die Landespolitik aufzubauen. Die vage Zusage unseres Sportministers reicht nicht! Der SFV steht bereits seit Mitte März mit dem Ministerium und der Landesregierung im engen Austausch und stellt zudem den LSVSPräsidenten. Der Druck wird auch dadurch wachsen, da andere Bundesländer bereits Hilfsfond für Sportvereine zur Verfügung stellen.
  47. Ich frage noch mal nach den Amateurverträgen. Wenn die Saison ausgesetzt wird, muss ich momentan die alten Verträge erfüllen und ab dem 30.06. auch zusätzlich die neuen Verträge, die zwischen Verein und Spieler geschlossen wurden. Ich habe außer einer Kündigung der Verträge und der damit verbunden Klagen vor dem Arbeitsgericht keine Möglichkeit als Verein zu reagieren. Die Vereine können die bestehenden Verträge ruhend stellen oder in beiderseitigem Einverständnis kündigen. Arbeitsrechtliche Betrachtungen können aber tatsächlich davon abweichen.
  48. Ist nur die Satzung unseres Verbandes so ausgestaltet oder müssen andere Landesverbände auch Verbandstage abhalten? Es sollte auf jeden Fall eine einheitliche Lösung aller Landesverbände erfolgen. Es kann ja nicht an einer der Durchführung eines Verbandstages scheitern, eine evtl. sinnvollere Lösung als Aussetzen zu finden, wobei ich persönlich aufgrund von noch nicht geklärten wichtigen Fragen eine Tendenz habe. Andere Landesverbände müssen ebenfalls Verbandstage für einen Abbruch der Saison einberufen. Es gibt aber mindestens einen Landesverband, der dies nicht handhaben muss. Wir sind ebenfalls für eine einheitliche und bundesweite Lösung, allein schon um die Wechselfenster zu vereinheitlichen.
  49. Sind die Mannschaften für die neue Saison dann erst bei Klarheit des weiteren Vorgehens zu melden oder trotzdem wie gewohnt in den nächsten 1-2 Monaten? Das Meldefenster für die neue Spielzeit beginnt Mitte Mai. Diesen Termin behalten wir bei, jedoch ohne ein Endtermin zur Meldung.
  50. Wie sieht es mit den Durchführungsbestimmungen aus? Durchführungsbestimmungen können vom Vorstand und ohne Verbandstagsbeschluss geändert werden. Eine Anpassung der Durchführungsbestimmungen steht aktuell an und wir werden diese zu gegebener Zeit veröffentlichen. Diese Änderungen haben aber primär nichts mit der Corona-Pandemie zu tun.
  51. Gibt es weitere Veranstaltungen wie diese? ich halte dies für wichtig, um den Vereinen wichtige Informationen schnell weiterzutragen. Möglicherweise in einem 2-wöchigen Jour-Fix?
    Diese Videokonferenzen (ViKo) waren der erste Aufschlag und sollen fortgesetzt werden. Die Kreise haben mittlerweile eigene Lizenzen für eigene ViKos. Wichtig war uns, dass wir alle über ein einheitliches Kommunikationsmittel verfügen, damit die Vereine sich nur an ein neues Medium gewöhnen müssen.
  52. Wie sieht es mit den laufenden Sperren aus? Sperrfristen laufen in der spielfreien Zeit weiter, d.h. die allermeisten Sperren werden bei Wiederaufnahme des Spielbetriebs abgelaufen sein. Eine Änderung, ähnlich wie beim Aussetzen der 6-Monats-Regelung, ist nicht ohne erneutes Urteil möglich.
  53. Wie können kleine Vereine finanziell unterstützt werden? Siehe Frage 40. Der DFB und der SFV können hier keine Zuwendungen an die Vereine leisten. Der SFV plant weiterhin damit, die freiwilligen Zuschüsse an die Vereine (lizenzierte Jugendtrainer, Mannschaftspauschale, SR-Soll) auch nach Ende dieser Spielzeit an die Vereine auszahlen zu können. Der SFV rechnet mit einem finanziellen Schaden in Höhe von 0,5 Mio. EURO.
  54. Wie ist das in der Jugend geplant? Auch so? Da ändern sich die Mannschaften aufgrund des Alters, da wäre Variante 2 doch eigentlich die schlechtere Variante Siehe Frage 14.
  55. Kann eine Abstimmung anstatt auf dem Verbandstag nicht auch online bzw. Umfrage durch legitimierte Personen der Vereine stattfinden? Was Abbruch oder Fortsetzung betreffen. Siehe Frage 24.
  56. Einzeltraining machbar? Gerade beim Torwarttraining ist ein Abstand ja gegeben. Alle Sportanlagen sind noch gesperrt. Wir richten uns hier nach den behördlichen Verfügungen.
  57. Was ist mit Stichtagen für SG, JFG oder Mannschaftsmeldung. Bleiben die vorerst bestehen? Siehe Frage 50. Die Stichtage für die Jugend werden jetzt intern beraten, sollen aber flexibel und im Sinne der Vereine geregelt.
  58. Bis wann ist mit weiteren Infos seitens der Unterstützung durch den LSVS zu rechnen? Nach der Meldefrist am 03.05.2020 wird die Landesregierung sich erklären müssen. Eine finanzielle Unterstützung durch den LSVS ist nicht vorgesehen.
  59. wie ist die Stimmverteilung bei einer Abstimmung bei einem außerordentlichen verbandstag? Hat jeder Verein eine Stimme oder ist dies größenabhängig? Diese Frage ist noch zu klären, siehe Frage 24.
  60. Wie sieht es aus mit Weiterbildung für die Trainer Lizenz zuhalten oder Team Leiter Kinder oder Jugend?
    Der SFV wird nach den Ausbildungslehrgängen nun auch die Fortbildungen im Online-Format anbieten. Wir arbeiten momentan daran. Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung in allen Bereich stark nach vorne gebracht und die Bereitschaft zur Nutzung digitaler Medien gestärkt. Der SFV kann nun seine Möglichkeiten ausschöpfen und hat als 1. Landesverband in Deutschland Online-Angebote geschaffen. 62. Hat die Corona-Zeit auch Auswirkungen auf beantragte Gelder bei der Sportplanungskommission? Nach aktuellen Zahlen ist glücklicherweise kein Rückgang der LottoEinnahmen zu verzeichnen gewesen. Die Gelder der Sportplanungskommission werden ausschließlich aus dem Sportachtel (Lottoeinnahmen) gespeist. Daher ist nicht davon auszugehen, dass Gelder nicht ausgezahlt werden. ANMERKUNG: alle Sportvereine sollten gerade in dieser Situation den Wert des Sportachtels und der Bedeutung für den Saarsport bedenken.
  61. Erfolgen die Infos bezüglich Fortbildungen über das Postfach? Der SFV wird seine Informationen über alle Kanäle (Homepage, E-Postfach, Instagram, Facebook, Youtube streuen. Das E-Postfach ist und bleibt das Medium für offizielle Meldungen.
  62. Wir würden die fussballfreie Zeit nutzen um unseren Rasenplatz wieder auf Vordermann zu bringen, ist es sicher, dass wir nicht vor dem 01.09.2020 wieder mit dem Spielbetrieb beginnen? Sobald wir sicher sagen können, wie lange nicht gespielt wird, werden wir alle Vereine informieren. Wir arbeiten hier im Sinne der Vereine.
  63. Gibt es auch Modelle zur aktuellen Pokalrunde? Die Pokalrunde ist gesondert zu betrachten. Wenn der DFB eine neue DFBPokalsaison anstrebt (momentan geplant), haben wir die Pflicht, einen Teilnehmer zu stellen. Wir müssen daher unsere Sparkassen-Pokal-Spiele (Viertelfinale bis Finale) austragen bzw. einen Teilnehmer bestimmen. Aktuell werden wir das Sparkassen-Pokal-Finale am 23. Mai nach hinten verlegen.
  64. Wenn Szenario 1 eintreten sollte, warum werden dann nicht die jeweiligen Tabellenführer zum Aufsteiger ernannt und keiner absteigt (ausgenommen freiwillige). Ich denke jedem kann man es sowieso nicht recht machen und die Gesundheit sollte im Vordergrund stehen. Wenn es so kommen sollte, dass bis mindestens Ende August/ September ausgesetzt wird, kann man dann nicht darüber nachdenken das restliche Jahr mit Freundschaftsspielen abzudecken und den Rest der Runde ab März 2021 dort fortzusetzen wo sie 2020 aufgehört hat? Dann wäre die Saison genau so zu Ende gebracht wie sie sollte. Der Amateurfussball lebt von der Wurst und dem Bier wurde ja gesagt, So kann jeder Verein durch attraktive Freundschaftsspiele (Gemeindepokale evtl.) seine Umsätze zumindest teilweise bis Ende des Jahres einbringen. Dann kann jeder Verein auch kadermäßig besser planen. Diese Option kann nur auf dem Verbandstag entschieden werden, inkl. der Auf- und Absteigerregelung, siehe Frage 6. Sollte ein Einfrieren der Saison bis in den Februar 2021 kommen und der Trainings- und Spielbetrieb ist wieder vorher möglich, so werden wir den Vereinen ermöglichen, in Spielrunden ihre
    Spiele auszutragen. Der Fußball lebt von seiner Organisationsform und den geregelten Spielen.
  65. Was wäre hinsichtlich Spielbetrieb möglich, wenn in den nächsten Tagen eine Großveranstaltung ab z.B. 250 Personen definiert wird. Wann könnte dann der Spielbetrieb weitergehen. Siehe Frage 23. Die Landesregierung hat zunächst festzulegen, was eine Großveranstaltung ist. Sobald dies erfolgt ist, sind die Fragen nach den Möglichkeiten zu klären. Zu beachten ist die Tatsache, dass Hygienevorschriften weiterhin einzuhalten sind (Stichwort: Kabine oder Dusche).
  66. Was geschieht mit den gezahlten Strafen wegen Nicht -Erfüllung des Schiedsrichtersolls? Die Frage nach dem SR-Soll betrifft auch die Zuschüsse für erfülltes SR-Soll. Der SFV plant, diese Zuschüsse weiterhin auszuzahlen (abhängig von der Haushaltslage). Sollte die Saison nicht fortgesetzt werden können, ist das SRSoll anzupassen. Hier werden wir zu gegebener Zeit Regelung treffen.
  67. Ist ein einheitliches Vorgehen zwischen Aktive und Jugend vorgesehen. D.h., wenn sich die Aktiven für einen Abbruch entscheiden, zählt der auch automatisch für die Jugend bzw. umgekehrt, wenn die Aktiven weiter spielen möchten, muss sich die Jugend dann anschließen? Eine einheitliche Vorgehensweise für Herren, Ü-Fußball, Jugend und Frauen ist vorgesehen.
  68. Wie ist der aktuelle Plan zum Thema Hallenmasters bzw. Qualiturniere? Viele haben bereits Hallen geblockt. Gibt es Überlegungen bis wann die Saison fortgeführt werden soll wenn z.B. Start Anfang-Mitte September wäre? Der SFV wartet die Entwicklungen in den nächsten Wochen ab. Unser Ziel ist es, das Volksbanken-Masters 2020-2021 weiterhin durchzuführen und den Vereinen die Möglichkeit der Einnahmen zu ermöglichen. Sicher ist, dass das Finale Ende Januar 2021 geplant ist, vorausgesetzt eine Veranstaltung in dieser Größenordnung ist bis dahin möglich und umsetzbar. Das gleiche trifft auch auf die Qualifikationsturniere der Vereine zu. Möglicherweise haben die Vereine selbst gewisse Regelungen zur Hygiene zu beachten (oder evtl. Zuschauerbeschränkungen etc.).
  69. Eben hat Herr Zöhler gesagt, dass es eine bundesweite Regelung geben soll. Sollte ein Verband ausscheren und die Saison abbrechen. Entscheidet dann der DFB wie es weiter geht? Entscheidungen, wie es weitergeht in den Ligen unterhalb der Oberliga bzw. auf Landesverbandsebene treffen allein die Landesverbände selbst. Mit den vielen Abstimmungen versuchen alle 21 Landesverbände, 5 Regionalverbände und der DFB derzeit ein einheitliches Vorgehen zu koordinieren. Der DFB darf und kann aber nicht entscheiden, wie es in den Landesverbänden im Spielbetrieb weitergehen darf. Der DFB kann einzelnen Ordnungen (z.B. Wechselfristen) festlegen, nicht jedoch, ob die Saison in einem Landesverband abgebrochen, fortgesetzt oder annulliert wird. Ein
    ‚Flickenteppich‘ an unterschiedlichen Regelungen hätte weitreichende Folgen, so z.B. beim Thema Wechselfristen oder Auf- und Abstieg.
  70. Bei Szenario 2 ist mir noch nicht ganz klar, wie mit den aktuellen Spielern verfahren wird. Es geht mir um den Jugendbereich. Ein paar Spieler haben mir bereits mitgeteilt, dass sie wechseln möchten. Sind diese Wechsel dann hinfällig? Die Wechselperiode beginnt erst nach der Spielzeit, d.h. Spieler*innen werden sich nach den neuen Wechselfristen richten müssen.
  71. Bei möglicher Fortsetzung/Beendigung der Saison 19/20 ab September 20, gibt es hier schon mögliche Szenarien für die Folgesaison ( Bsp. Austragung der nächsten Spielzeit im Kalenderjahr 21) Konkrete Überlegungen gibt es nicht, da der SFV zunächst die behördlichen Verfügungen beachtet, siehe Frage 27.
  72. Wie ist der Verband finanziell aufgestellt? Kann man ein Jahr ohne Fußball überbrücken? Der SFV kann durchaus ein Jahr ohne Fußball überbrücken. Dies geht aber nur mit einer Reduzierung von Ausgaben (Zuschüsse an die Vereine, Personal etc.). Die momentan finanziellen Folgen für den SFV sind in Frage 54 angesprochen.
  73. Verträge laufen weiter, können aber auch einvernehmlich gekündigt werden. Also: entweder Ruhendstellen der Verträge (kein Gehalt, aber Arbeitsvertrag läuft) oder Kündigung. Korrekt.
  74. Ist es denkbar die Hinrundentabelle als Wertung zu nehmen? Da hat jeder gegen jeden einmal gespielt und nicht einer zweifach gegen „schwächere“ Gegner und ein anderer zweimal gegen eine Topmannschaft. Siehe Frage 36.
  75. 150 – 200 Zuschauer je Spiel sind in diesen Spielklassen bei ca. 90 % der Spiele im „Amateurbereich“, dabei könnte auch ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden und eine Maskenpflicht seitens Vereine bzw. SFV ausgesprochen werden. Es finden drei Durchsagen je Spiel statt, damit man sich an die Regeln hält; Text der Durchsage kommt vom SFV, damit einheitlich. Mehr Zuschauer wie gem. Festlegung – ab wann eine Großveranstaltung outdoor beginnt – dürfen nicht eingelassen werden, sonst zahlt der Verein eine Strafe!!! 2-4 Ordner achten auf die Zuschauerzahl, Maskenpflicht und Abstände. Vereine stellen Masken gegen Entgelt zur Verfügung (sollte ein Besucher ohne Masken kommen). Clubheime bleiben geschlossen, nur Außenverkauf möglich. Umkleide und Duschen nur zu zweit (oder in Abhängigkeit von Dusch/Kabinengröße regeln), d.h. nacheinander. Sobald die Möglichkeiten für einen Spielbetrieb von Seiten der Behörden geschaffen sind, erwarten wir auch konkrete Handlungsrichtlinien von diesen. Die Behörden werden wohl erst dann eine Öffnung der Sportanlagen umsetzen, wenn hier mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass
    keine Risiken mehr bestehen bzw. die Behörde selbst aus einer Haftung raus ist. Die Umsetzung muss aber praktikabel sein und bleiben.
  76. Es sind i.d.R. noch 11 Meisterschaftsspiele je Liga auszutragen, bei Beginn am 10. Mai wären bei englischen Wochen bis 28.6. noch 15 Spieltage möglich. Je nachdem, was bundeseinheitlich in den nächsten Tagen seitens der Länder festgelegt wird, ab wann eine Großveranstaltung (gfs. wird ja nach in- und outdoor differenziert) beginnt, wäre das ein gangbarer Weg und man könnte die Saison bis zum 30.06. abschließen mit allen dann positiven Auswirkungen: Finanzen der Vereine, Wechselfristen, Beginn der neuen Saison, Winterpause kann stattfinden mit Volksbanken Masters Turniere (existenziell wichtig für einige Vereine) u.v.m. Der SFV versucht eine sportliche Wertung der Saison 2019-2020 herbeizuführen, auch über den 30.06. hinaus. Wir haben dabei gleichfalls im Blick, dass sich Vereine über die Zuschauereinnahmen finanzieren und die Sommerzeit für Turniere und (Fest-)Veranstaltungen benötigen, um Gelder zu generieren
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