Antragsteller: SF Hostenbach
Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortfüh- rung der Meisterschaftsspiele im SFV
SFV-VorstandDer Verbandstag des SFV möge beschließen:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Maßgeblich sollte dafür die Hinrunden-Tabelle sein. Somit hätte jede Mannschaft einen vergleichbaren Stand. Mit diesem Stand könnte auch die Quotenregelung stattfinden.
Weitere Aufsteiger werden nicht ermittelt, Relegationsspiele entfallen.
Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kommenden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019-20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab.
In der Saison 2020-21 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben damit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen. Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich
wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermittelt werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.
Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 ist der Ermittlung von Meistern und Aufsteigern auf Grundlage der Hinrundentabelle gegenüber einer Wertung nach der Tabelle durch die Quotenregelung fairer für alle Mannschaften. Denn nur so hätte jede Mannschaft die Chance gehabt, gegen jede andere Mannschaft aus der Klasse gespielt zu haben. Dies entspricht eher dem Wettbewerbsgedanken. Vor allem ist es fairer, da zum aktuellen Zeitpunkt die Mannschaften in einer Liga unterschiedliche Anzahl an Spiele durchgeführt haben.
Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.

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