Allgemeines
a) Von der Saarlandliga bis einschließlich den Kreisligen A gelten folgende
Regelungen, sofern in den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes
angegeben ist.
Der Meister einer Liga steigt grundsätzlich in die nächst höhere vom
Verbandsspielausschuss festgelegte Liga auf.
Verzichtet der Meister auf den Aufstieg oder ist er in der nächsthöheren Liga bereitsmit einer Mannschaft im Spielbetrieb vertreten, so kann der Vizemeister aus dieserLiga direkt aufsteigen. Verzichtet einer der Vereine, so muss das spätestens biszum 16.5.2021 der Geschäftsstelle in Saarbrücken schriftlich per E-Postfachbekannt gemacht sein.
Ein Tabellendritter, – vierter etc. kann nur aufsteigen, wenn ein Platz in der nächsthöheren Spielklasse frei ist; er kann nicht an den Aufstiegsspielen in die höhere Ligateilnehmen (Ausnahme: Saarlandliga).
Der Tabellenletzte einer Liga steigt grundsätzlich in die jeweils zugehörige vomVerbandsspielausschuss festgelegte nächst tiefere Liga ab. Sollte eine Klasse, auswelchen Gründen auch immer, nicht die entsprechende Klassenstärke haben, sowird der freie Platz an den besten Tabellenzweiten aus den Entscheidungsrunden(zuerst Endspielteilnehmer, Halbfinalisten etc.), der nicht aufgestiegen ist und der
dieser Klasse zugeordnet ist, vergeben. Sollten zwei Mannschaften z.B. das
Halbfinale erreicht haben, so wird zwischen diesen ein Entscheidungsspiel
ausgetragen.
Bei einem oder mehreren Absteigern aus einer Liga in die jeweilige sich darunterbefindliche Liga erhöht sich die Zahl der Absteiger aus dieser tieferen Ligaentsprechend.
Bei einem vermehrten Aufstieg aus einer Liga in die jeweilige sich darüber
befindliche Liga vermindert sich die Zahl der Absteiger aus dieser tieferen Ligaentsprechend.
Aus den 18er und 17er Ligen steigen am Ende der Spielrunde bis maximal fünfVereine mit der geringsten Punktzahl und schlechtester Platzierung ab, aus den16 er Ligen bis maximal vier Vereine und aus den 15 er und 14 er Ligen bis maximal
drei Vereine. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Höchstzahl von 20
Mannschaften (Saarlandliga) bzw. 18 Mannschaften (Verbandsligen bis
Bezirksligen) unter Einbeziehung der Meister und den qualifizierten Vizemeisternüberschritten wird.
b) Für die Teilnahme an den Aufstiegsspielen der Tabellenzweiten entscheiden beiPunkgleichheit von zwei oder mehr Mannschaften die Ergebnisse aus demdirekten Vergleich. Bei der aus den Ergebnissen des direkten Vergleichserstellten neuen Tabelle entscheiden zunächst die gewonnenen Punkte, dann dieTordifferenz, bei Gleichstand die höhere Anzahl der erzielten Tore. Ist dann noch
keine Entscheidung gefallen, werden Entscheidungsspiele zwischen dem
Tabellenersten und –zweiten dieser Tabelle durchgeführt.
c) Zur Ermittlung der Absteiger entscheiden bei Punkgleichheit die Ergebnisse ausdem direkten Vergleich. Bei der aus den Ergebnissen des direkten Vergleichserstellten neuen Tabelle entscheiden zunächst die gewonnenen Punkte, dann die
Tordifferenz, bei Gleichstand die höhere Anzahl der erzielten Tore. Ist dann nochkeine Entscheidung gefallen werden Entscheidungsspiele zwischen den
Tabellenletzten und –vorletzten dieser Tabelle durchgeführt.
d) Zur Ermittlung der Meisterschaft wird bei Punktgleichheit ein Entscheidungsspiel
durchgeführt. Sind mehr als zwei Mannschaften mit gleicher Punktzahl an derTabellenspitze, so wird zur Ermittlung des Meisters und Vizemeisters eine
Entscheidungsrunde ausgetragen.
e) Zieht ein Verein seine Mannschaft vor Beginn der Saison (bis 30.06.) vom
Spielbetrieb zurück, kann ein weiterer Verein den freien Platz besetzen. Darüber
entscheidet der Verbandsspielausschuss nach sportlichen und
organisatorischen Gründen.
Besonderheiten
Für die Spielzeit 2020/2021 gilt:
Sofern es die staatlichen Verfügungen zulassen, wird der Spielbetrieb auf der Grundlage desRahmenterminkalenders durchgeführt. Ein anderer Beginn des Spielbetriebs erfolgt nacheiner angemessenen Frist, welcher durch den zuständigen Verbandsspielausschuss
festgelegt wird. Die Festlegung des Spielsystems treten erst nach Freigabe des Spielbetriebsdurch die staatlichen Stellen in Kraft; Änderungen sind auch nach Aufnahme desSpielbetriebs möglich.
Die Anzahl der maximal möglichen Absteiger wird dann für jede Spielklasse zu Beginn desSpielbetriebs durch den Verbandsspielausschuss festgelegt. Die Staffeleinteilung,Staffelstärke und das Wertungssystem können von den Vorgaben der Spielordnung
abweichen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Vorstand nach Anhörung des VSpA. Beieiner amtlich nachgewiesenen Feststellung einer Corona-Ansteckung oder einesentsprechenden Verdachtsfalles im Zusammenhang mit einer Mannschaft, kann derKlassenleiter das Spiel nach Vorlage eines ärztlichen Attestes absetzen und danach
innerhalb von 3 Tagen neu terminieren.
Bei unvollständiger Beendigung der Saison 2020/2021 gilt:
Ist mindestens die Vorrunde eines Wettbewerbs ausgetragen, entscheidet der Tabellenstandder jeweiligen Mannschaft über den Auf- und Abstieg.
Der Tabellenstand wird nach dem Quotienten „Erreichte Punkte geteilt durch Anzahl derSpiele“ mit 3 Stellen hinter dem Komma erstellt. Bei Gleichheit des Quotienten sind diejeweiligen Mannschaften Sieger ihrer Staffel und steigen auf.
Da keine Relegationsspiele stattfinden können, entfällt für den Zweitplatzierten derAnspruch auf einen Aufstiegsplatz. Sollte in einer Spielklasse die vom VSpA vorgegebeneSollstärke nicht erreicht sein, können Zweitplatzierte über die Quotientenregelungaufsteigen.
Ist weniger als die Vorrunde eines Wettbewerbs ausgetragen, bleibt die Saison ohne Wertung
und wird annulliert. Es gibt keine Auf- und Absteiger und es werden keine Aufsteiger aus denhöchsten Spielklassen der drei Mitgliedsverbände zugelassen.
Soweit der Verband für eine übergeordnete Spielklasse einen Aufsteiger melden kann, wirddieser nach dem letzten Tabellenstand unter Anwendung der Quotientenregelung (erreichte
Punkte geteilt durch die Anzahl der Spiele mit drei Stellen hinter dem Komma) ermittelt.

  1. Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar und Regionalliga Südwest
    Der Abstieg aus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar und der Aufstieg aus den obersten
    Verbandsklassen der Landesverbände in die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar wird vor Beginn
    der Spielzeit auf Vorschlag des Spielausschusses durch das Präsidium des FußballRegional-Verbandes „Südwest“ verbindlich festgelegt. Der Auf- und Abstieg in/aus der
    Regionalliga Südwest ergibt sich aus den Bestimmungen der DFB-Spielordnung sowie der
    Regelung der GbR (Fußballverbände Württemberg, Baden, Südbaden, Hessen,
    Südwestdeutscher, Saarland und Rheinland) für die Regionalliga „Südwest“ in Verbindung
    mit den Rahmenbedingungen für die 5. Spielklassenebene.
  2. Saarlandliga
    Der Saarlandliga gehören 17 Mannschaften an. Der Meister der Saarlandliga ist für die
    Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar qualifiziert.
    Verzichtet der Meister auf den Aufstieg, oder er bewirbt sich nicht formgerecht um die
    Zulassung zur Oberliga oder erhält wegen fehlender wirtschaftlicher, technischer oder
    verwaltungsmäßiger Leistungsfähigkeit keine Zulassung oder ist in der Oberliga bereits mit
    einer Mannschaft im Spielbetrieb vertreten, so ist an seiner Stelle der nächste
    aufstiegsberechtigte Verein sportlich qualifiziert. Treffen auf diesen auch die vorgenannten
    Punkte zu, so meldet der Landesverband seinen Aufsteiger für die Oberliga.
    Spielgemeinschaften können nicht in die Oberliga aufsteigen. Die Tabellenzweiten der
    höchsten Spielklasse in den Landesverbänden Rheinland (Rheinlandliga), Südwest
    (Verbandsliga Südwest), und dem Saarland (Saarlandliga) spielen in einer einfachen
    Spielrunde entsprechend dem Beschluss des Präsidiums des Fußball-RegionalVerbandes „Südwest“ einen weiteren Aufsteiger in die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar aus.
    Aus der Saarlandliga steigen am Ende der Spielrunde die Vereine mit der geringsten
    Punktzahl und schlechtesten Platzierung gemäß dem nachstehenden Zahlenspiegel ab.
    Zahlenspiegel (Beispiele):
    Gruppenstärke 2020/21 17 17 17 17 17 17 17 17 17 17
    Aufsteiger in Oberliga – 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2
    Aufsteiger aus Verbandsligen + 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3
    = 19 19 19 19 19 18 18 18 18 18
    Absteiger aus Oberliga + 0 1 2 3 4 1 2 3 4 5
    Absteiger – 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5
    Gruppenstärke 2021/22 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18
  3. Aus den beiden Verbandsligen Südwest und Nordost steigen grundsätzlich dieVerbandsligameister in die Saarland-Liga Saar auf.
    Als zusätzlicher Aufsteiger steigt der Sieger einesEntscheidungsspieles zwischen demTabellenzweiten der Verbandsliga Südwest und dem Tabellenzweiten der VerbandsligaNordost auf.
    Verzichtet eine der Mannschaften auf den Aufstieg oder einer der Vereine ist in derSaarlandliga bereits mit einer Mannschaft im Spielbetrieb vertreten, so ist die verbliebeneMannschaft direkt aufstiegsberechtigt.
    Zahlenspiegel (Beispiele):
    Gruppenstärke 2020/21 16 16 16 17 17
    Aufsteiger zur Saarland-Liga-Saarland – 2 2 1 2 1
    Absteiger aus Saarland-Liga-Saarland + 0 2 3 2 1
    Aufsteiger aus Landesligen + 3 3 3 3 3
    Absteiger in die Landesligen – 1 3 4 4 4
    Gruppenstärke 2021/22 16 16 17 16 16
  4. Aus den vier Landesligen Süd, West, Nord und Ost steigen grundsätzlich dieLandesligameister in die Verbandsligen auf.
    Als zusätzlicher Aufsteiger in die Verbandsliga Südwest steigt der Sieger einesEntscheidungsspieles zwischen dem Tabellenzweiten der Landesliga Süd und demTabellenzweiten der Landesliga West auf.
    Als zusätzlicher Aufsteiger in die Verbandsliga Nordost steigt der Sieger einesEntscheidungsspieles zwischen dem Tabellenzweiten der Landesliga Nord und demTabellenzweiten der Landesliga Ost auf.
    Verzichtet eine der vier Mannschaften auf den Aufstieg oder einer der Vereine ist in derVerbandsliga bereits mit einer Mannschaft im Spielbetrieb vertreten, so ist der Spielgegner
    der vorgenannten Spiele direkt aufstiegsberechtigt.
    Die Absteiger steigen in die jeweils zugehörige vom Verbandsspielausschuss festgelegteBezirksliga ab.
    Zahlenspiegel (Beispiele Landesligen):
    Gruppenstärke 2020/21 16 16 16 15 16
    Aufsteiger zur Verbandsliga – 1 2 1 2 1
    Absteiger aus Verbandsliga + 1 2 2 3 4
    Aufsteiger aus Bezirksligen + 1 2 3 3 3
    Absteiger in die Bezirksligen – 1 2 4 3 4
    Gruppenstärke 2021/22 16 16 16 16 18
  5. Aus den sechs Bezirksligen steigen grundsätzlich die Bezirksligameister in die
    Landesligen Süd, West, Nord und Ost auf.
    Als zusätzlicher Aufsteiger in die Landesliga Süd oder Landesliga West steigt der Siegereiner Entscheidungsrunde zwischen den drei Tabellenzweiten der BezirksligaSaarbrücken, Saarlouis und Merzig-Wadern auf.
    Als zusätzlicher Aufsteiger in die Landesliga Nord oder Landesliga Ost steigt der Siegereiner Entscheidungsrunde zwischen den drei Tabellenzweiten der Bezirksliga St. Wendel,
    Neunkirchen und Homburg auf.
    Die jeweiligen drei Begegnungen im Südwesten und Nordosten werden ausgelost. Bei denAufstiegsspielen der Tabellenzweiten der Bezirksligen entscheiden in derAbschlusstabelle dieser Entscheidungsrunde bei Punktgleichheit die Tordifferenz, dann
    die höhere Anzahl der erzielten Tore. Ist auch diese gleich, wird ein Elfmeterschießendurchgeführt. Die Spielorte werden vom VSpA festgelegt.
    Verzichtet eine dieser Mannschaften auf den Aufstieg oder einer dieser Vereine ist bereitsin der Landesliga mit einer Mannschaft im Spielbetrieb vertreten oder eine Mannschaft
    nimmt einen freien Platz in der ihr zugeteilten Spielklasse ein, so ermitteln nur dierestlichen Mannschaften den zusätzlichen Aufsteiger. Dieses Spiel findet auf neutralemPlatz statt.
    Wird während der bereits begonnenen Spielrunde ein Platz in einer der beidenLandesligen frei und kommt hierfür aufgrund der Klassenzuteilung nur eine Mannschaft inFrage, wird dieser Platz vergeben. Die Mannschaft scheidet aus der Spielrunde aus. Der
    Sieger aus der Begegnung der verbliebenen Mannschaften steigt als zusätzlicherAufsteiger ebenfalls in eine der beiden Landesligen auf. Verbleibt nur noch eineMannschaft, muss diese ein Entscheidungsspiel gegen den besten Absteiger der
    Landesliga, der diese Mannschaft zugeteilt ist, um den Aufstieg bzw. Verbleib machen.
    Die Absteiger steigen in die Kreisliga A ab.
    Zahlenspiegel (Beispiele Bezirksligen):
    Gruppenstärke 2020/21 16 16 18 18 14
    Aufsteiger zur Landesliga – 1 2 1 2 2
    Absteiger aus Landesliga + 1 2 2 2 3
    Aufsteiger aus Kreisligen + 2 3 3 4 3
    Absteiger in die Kreisligen – 2 3 5 5 2
    Gruppenstärke 2021/22 16 16 17 17 16
  6. Aus den vierzehn Kreisligen A steigen grundsätzlich die Meister in die Bezirksliga auf,
    es sei denn, eine dieser Mannschaften verzichtet auf den Aufstieg oder einer dieserVereine ist bereits in der Bezirksliga mit einer Mannschaft im Spielbetrieb vertreten.
    Als zusätzlicher Aufsteiger steigt im Nordosten der Sieger einer Entscheidungsrundezwischen den Tabellenzweiten der Kreisligen A Nahe, Blies, Theel, Höcherberg, SaarPfalz und Bliestal in die ihm zugeteilte Bezirksliga auf.
    Als zusätzlicher Aufsteiger steigt im Südwesten der Sieger einer Entscheidungsrunde
    zwischen den Tabellenzweiten der Kreisligen A Untere Saar, Prims, Saar, Hochwald,Südsaar, Warndt, Saarbrücken und Halberg in die ihm zugeteilte Bezirksliga auf.
    Verzichtet eine der sechs bzw. acht Mannschaften auf den Aufstieg oder einer der Vereineist in der Bezirksliga bereits mit einer Mannschaft im Spielbetrieb vertreten, so ermitteln
    die restlichen Mannschaften den Aufsteiger.
    Die jeweiligen Begegnungen werden ausgelost.
    Der Sieger der Entscheidungsrunde steigt in die jeweils zugehörige vomVerbandsspielausschuss festgelegte Bezirksliga auf.
    Verzichtet eine dieser Mannschaften auf den Aufstieg oder einer dieser Vereine ist bereitsin der Bezirksliga mit einer Mannschaft im Spielbetrieb vertreten oder eine Mannschaft
    nimmt einen freien Platz in der ihr zugeteilten Spielklasse ein, so ermitteln nur dierestlichen Mannschaften den zusätzlichen Aufsteiger. Die Spiele finden auf neutralem
    Platz statt.
    Sobald in der bereits laufenden Spielrunde eine oder mehrere Mannschaften aufgrund derKlassenzuteilung als vorzeitige Aufsteiger feststehen, werden diese Plätze vergeben. Die
    restlichen Mannschaften ermitteln in der ausgelosten Reihenfolge einen zusätzlichen
    Aufsteiger.
  7. In allen anderen vorab nicht genannten Fällen, entscheidet der Verbandsspielausschuss
    nach sportlichen Gesichtspunkten abschließend.
  8. Aufgestellt, im Juli 2020
    Verbandsspielausschuss
    Adalbert Strauß
    Vorsitzender
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