Allgemeinverfügung – Anwendung von notwendigen Schutzmaßnahmen im Landkreis St.Wendel
St.Wendel ALLGEMEINVERFÜGUNG des Landkreises St. Wendel zur Anordnung von notwendigen Schutzmaßnahmen aufgrund des vermehrten Aufkommens von SARS-CoV-2- Infektionen im Landkreis St. Wendel vom 16.10.2020 1. Abweichend von § 6 Abs. 2 VO-CP sind private Feiern in geschlossenen privaten Räumen nur mit bis zu 10 gleichzeitig anwesenden Personen aus höchstens zwei Weiterlesen…








